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Kranfahrerausbilder nach DGUV-Vorschrift 52

Lassen Sie Ihre Kranfahrer bei uns schulen

Die DGUV-Vorschrift 52 schreibt in §29 folgendes vor (Auszug):

Der Unternehmer darf mit dem selbständigen Steuern eines Kranes Personen nur beauftragen, die 

  • mindestens 18 Jahre alt sind,
  • für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und
  • ihre Befähigung nachgewiesen haben


Der DGUV-Grundsatz 309-003 konkretisiert die hier gemachten Vorgaben und fordert eine mehrtägige Ausbildung für Kranführer.

In unserer Ausbildung erwerben die Teilnehmer Kenntnisse und Fertigkeiten im sicheren Führen von Kranen, z. B. Portalkranen.

Im theoretischen Teil wird ein Überblick u. a. über rechtliche Grundlagen, Sicherheitsbestimmungen, Technik und besondere Gefährdungen gegeben.

Im praktischen Teil werden die Teilnehmer in Umgang, Steuerung und Technik der speziellen Krane geschult und mit dem Gerät soweit vertraut gemacht, dass sie Gefahren frühzeitig erkennen können um so Risiken zu minimieren und Unfälle zu vermeiden.

Ziel dieser Ausbildung ist, neben dem Erwerb der Qualifikation durch die Teilnehmer, die Erhöhung der Arbeitssicherheit im Betrieb und damit die Vermeidung von Unfällen.

Wir bieten eine praxisnahe Ausbildung, die basiert auf jahrelanger Erfahrung, enger Abstimmung mit unseren Partnern und regelmäßigen Erfahrungsaustauschen u. a. bei der BG.

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