Das Lieferkettengesetz (LkSG) ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten:
Mit dem Gesetz wird erstmals die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den Lieferketten geregelt.
Das Gesetz gilt seit 2023 zunächst für Unternehmen mit mindestens 3.000, ab 2024 auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmern im Inland.
Seit 2020 haben wir verschiedene Kunden bei der Umsetzung von Forderungen nach LkSG, v. a. gegenüber großen Lieferanten, auf die das LkSG zutrifft, mit der Einführung so genannter CSR-Systeme unterstützt.
Bei Fragen / Unklarheiten: Fragen Sie uns!
Geplante Schulungen:
In den kommenden 8 Wochen sind folgende Schulungen in Planung und terminiert:
- Kranfahrer-Qualifizierung gemäß DGUV-Vorschrift 52 (07.23)
- Staplerfahrerqualifizierung gemäß DGUV-Vorschrift 68 (07.23)
Termine können kurzfristig angefragt / ggfs. auch Inhouse vereinbart werden.
Falls Sie einzelne Teilnehmer abordnen möchten, stimmen Sie sich gerne mit uns ab.
Falls Sie in den von uns und unseren Partnern organisierten Bereichen
- SCC-Dok-017/018,
- Brandschutz,
- Staplerfahrer,
- Kranfahrer,
- Hubarbeitsbühnen,
- Teleskoplader,
- PSA gegen Absturz
Bedarf an Qualifizierung haben kontaktieren Sie uns gerne.
Es werden regelmäßig von uns und unseren Partnern Schulungen organisiert & durchgeführt.