Das Lieferkettengesetz (LkSG) ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten:
Mit dem Gesetz wird erstmals die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den Lieferketten geregelt.
Das Gesetz gilt seit 2023 zunächst für Unternehmen mit mindestens 3.000, ab 2024 auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmern im Inland.
Seit 2020 haben wir verschiedene Kunden bei der Umsetzung von Forderungen nach LkSG, v. a. gegenüber großen Lieferanten, auf die das LkSG zutrifft, mit der Einführung so genannter CSR-Systeme unterstützt.
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